Aktuelle Bauleitplanung Schrift A . . A . . A
Drucken als PDF Drucken Nach oben Aktuelle Bauleitplanung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Jeder Bauleitplan sichert und erschließt neue Räume für die Entwicklung Stades als attraktive, lebenswerte Stadt im Elbe-Weser-Dreieck.
Während der Planaufstellung oder –änderung gibt Ihnen das Baugesetzbuch zwei Möglichkeiten, sich aktiv an der Planung zu beteiligen:
1. In der frühzeitigen Beteiligungsphase stellen wir Ihnen den Vorentwurf des Bauleitplanes mit den allgemeinen Zielen und Zwecken vor. Sie können sich sowohl online als auch im Rahmen eines Erörterungstermins informieren und sich zur Planung äußern.
2. Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung und Umweltbericht liegt für die Dauer eines Monats im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung öffentlich aus. Auch in dieser Phase können sie sich online beteiligen.
Drucken als PDF Drucken Nach oben Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
vom 30. April 2012 bis 30. Mai 2012
Bebauungsplan Nr. 473
"Festplatz Harburger Straße"
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Entwicklung des ehemaligen Festplatzes an der Harburger Straße zu einem verdichteten innenstadtnahen Wohnquartier mit Grünanlagen und Neuordnung der vorhandenen Sportstätten.
Planunterlagen
Online-Beteiligung
Ihr Ansprechpartner:
Oswald Lämmel
Tel: 04141 – 401-337
Zimmer 220
Die Originalpläne liegen im Rathaus, Hökerstraße 2, in der Halle im 1. Obergeschoss während folgender Zeiten öffentlich aus:
montags bis mittwochs: 8.30 - 15:30 Uhr
donnerstags: 8.30 - 18.00 Uhr
freitags: 8:30 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen
Hansestadt Stade
Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
Abteilung Planung und Umwelt
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Entsprechend § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der Auslegung.
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